Luftschadstoffe
Garagenbetrieb
Garagen sind entsprechend OIB-Richtlinie 3 natürlich oder mechanisch so zu lüften, dass im Regelbetrieb der festgelegte Grenzwert für Kohlenstoffmonoxid (CO) in der Garage nicht überschritten wird. Es entstehen noch weitere Luftschadstoffe und Gerüche, die die weitere Umgebung belasten.
Emissionen
Die relevanten Luftschadstoffe neben den Gerüchen sind:
- CO … Kohlenstoffmonoxid
- NOx … Stickstoffoxide (gesamt)
- Benzol … aromatischer Kohlenwasserstoff
- BaP … Benzoapyren
- HC … Kohlenwasserstoffe
- Partikel … Feinstaub der Korngröße PM10 und PM2,5
Entsprechend der Fahrbewegungen der Kraftfahrzeuge werden die Emissionen in den einzelnen Garagenabschnitten berechnet.
Immissionen
Bezüglich der einzelnen Schadstoffe bestehen Vorbelastungen in der Umgebung. Die Zusatzbelastungen durch den Garagenbetrieb werden durch entsprechende Simulationen an festgelegten relevanten Immissionspunkten (Wohnungsfenster) berechnet. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, sodass die Grenzwerte gemäß Immissionsschutzgesetz Luft nicht überschritten werden. Es ist nachzuweisen, dass Geruchseindrücke vermieden werden.
Unsere Leistungen
- Planung Garagenlüftung und Brandrauch-entlüftung, Erstellung der Einreichunterlagen
- Analyse der Emissionen der relevanten Luftschadstoffe zufolge des Garagenbetriebes
- Simulation der Luftschadstoffausbreitung durch Partnerbüro
- Untersuchung von Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte
- Nachweis, dass Geruchseindrücke vermieden werden
- Luftschadstofftechnische Gutachten